Aufklärung durch den Jugendbeamten der Polizei
Einen besonderen Unterricht durften unsere Schüler*innen der 9. Jahrgangsstufe erleben. Herr Starke, Jugendbeauftragter der Polizeiinspektion Oberschleißheim, referierte über Grundzüge des Jugendstrafrechts. Das Jugendstrafrecht ist Bestandteil des Lehrplan Plus im Fach Wirtschaft und Recht und Ziel ist es unter anderem, dass die Schüler*innen über die Besonderheiten des Jugendstrafrechts im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht aufgeklärt werden. Diesbezüglich ging Herr Starke zunächst auf die Folgen strafrechtlichen Verhaltens ein. Dazu zählen bei Jugendlichen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Äußerst fundiert und veranschaulicht durch Erfahrungen aus dem Polizeidienst erklärte Herr Starke, welche konkreten Maßnahmen darunter zu verstehen sind.
Auch einige von Jugendlichen häufig begangene Straftaten, wie z. B. Beleidigung wurden besprochen, wobei die Schüler*innen nur zögerlich der Aufforderung von Herrn Starke nachkamen, ihn zu beleidigen. Nachdem der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch gelesen wurde, wurden die Schüler*innen darauf hingewiesen, dass eine Beleidigung dann vorliegt, wenn die betroffene Person sich in ihrer inneren Ehre verletzt fühlt. Und dadurch, dass Herr Starke sich in seiner Ehre nicht verletzt gefühlt hat, mussten die Schüler*innen auch nicht mit einer Strafanzeige rechnen.
Dabei merkte er an, dass die Polizei jede Anzeige aufnehmen muss und nur die Staatsanwaltschaft bzw. Jugendstaatsanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung absehen kann.
Die gesamte Doppelstunde verfolgten die Schüler*innen äußerst aufmerksam und gebannt den Ausführungen des Jugendbeamten, der am Ende des Vortrags auch noch Fragen zur Polizeiausbildung und zum Polizeidienst beantwortete.
Uwe Dendorfer