Krankmeldung und Beurlaubung
Um einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten, nutzt die TGRS den Schulmanager Online mit verschiedenen Funktionen. So sind KRANKMELDUNG UND BEURLAUBUNGEN nur über den Schulmanager durch einen Elternaccount möglich. Diese und noch viele weitere Funktionalitäten (z. B. Einsicht in den Stunden- und Vertretungsplan) stehen Ihnen über die Schulmanager App oder den Webzugang unter folgendem Link zur Verfügung https://login.schulmanager-online.de/ zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Schüler*innen können nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden. Die Anträge sind auf jeden Fall rechtzeitig (mindestens eine Woche) vor der Beurlaubung online einzureichen. Bei unvermeidlichen Arztterminen am Vormittag sollten Sie den Stundenplan berücksichtigen. Beurlaubungen für einen Tag, an dem eine Schulaufgabe geschrieben wird, können nicht genehmigt werden. Zahnarzt-Termine sind möglichst auf den unterrichtsfreien Nachmittag zu legen. Beachten Sie bitte bei Ihren Urlaubsplanungen die Ferientermine. Beurlaubungsanträge für Tage vor Beginn der Ferien werden nicht genehmigt.
Verlustmeldung
Gemäß § 20 Abs. 2 der RSO sind Leistungsnachweise innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben. Andernfalls kann die Herausgabe weiterer Leistungsnachweise unterbleiben. Sollte dennoch ein Leistungsnachweis aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr auffindbar sein, so besteht die Möglichkeit, die Kenntnisnahme durch das Formular mitzuteilen.
Die Formulare der Therese-Giehse Realschule (Krankmeldung/Beurlaubung) sind sowohl für den Gebrauch in der Schule als auch für die Befreiung von der OGTS zu verwenden.