Gemeinsam haben wir uns an der TGRS für einen Mindeststandard für die Geräteanschaffung geeinigt und bewusst darauf verzichtet nur Standardmodelle nach bestimmten Vorgaben zuzuzlassen. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen in einer kleinen Zusammenschau. Wir möchten das Projekt udn die Weiterentwicklung des Unterrichts gemeinsam mit Ihnen gestalten udn freuen uns daher jederzeit über Ihre Fragen, entweder per Mail direkt an uns, oder im Rahmen eines unserer regelmäßig stattfinden "Round Table Treffen".
Sie benötigen für Ihr Kind ein Gerät, das folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllt:
- iPad (ab 9. Generation, mind. 64 GB und mind. 10")
- Schutzhülle (mit integriertem Stifthalter)
- Eingabestift (Empfehlung: Apple Pencil)
- Displayschutz (evtl. Paperfil - Folie, vgl. Shop ACS)
- Kopfhörer (nicht förderfähig, optional)
- Einbindung in das zentrale Gerätemanagement der Schule (MDM - JAMF) mit vorgegebenem Schul-Profil. Das Gerät erkennt somit automatisch beim Betreten der Schule, dass der "Schulmodus" aktiviert wird. Für Zuhause besteht die Möglichkeit über JAMF-Parent eine Steuerung für Sie als Erziehungsberechtigte einzurichten. Alternativ können Sie über die Bildschirmzeit oder eigene Anwendungen hier evtl. Regelungen für den privaten Gebrauch anwenden. Ziel dieser Maßnahmen ist ein möglichst reibungsloser Unterrichtsbetrieb samt Tablet als schulisches Arbeitsgerät.
- Auch die Einbindung eines extern erworbenen Gerätes ist zwingend notwendig. Hierfür muss das Gerät an die Firma ACS (Ottobrunn) gesendet werden. Für die Einrichtung wird hier eine kleine Gebühr fällig.
Wir empfehlen zudem:
Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.); Klären Sie dies ggf. mit Ihrer Versicherung. Alternativ können Sie selbst eine Versicherung für Smart Devices abschließen oder dies beim Kauf über unseren Partner ACS in die Wege leiten.
Vorgaben für eine störungsfreie Nutzung im Unterricht:
- Einbindung in das zentrale Gerätemanagement der Schule (MDM-System) die von der Schule zur Verfügung gestellte AppleID darf für den Unterrichtsgebrauch nicht geändert werden
- Bluetooth und WLAN müssen vor Betreten der Schule aktiviert sein
- Flugmodus muss vor Betreten der Schule deaktiviert sein
- die mit der Funktion „Bildschirmzeit“ eingestellten Einschränkungen dürfen keinen Einfluss auf den Schulbetrieb haben
- Datum und Uhrzeit dürfen nicht verstellt sein
- Ortungsdienste müssen aktiviert sein
Fragen zum Unterrichtsbetrieb und der Nutzung der iPads:
Müssen sich die Eltern mit der Technik auskennen? |
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Nein. Wir betrachten es Aufgabe der Schule und des Unterrichts, den Kindern und Jugendlichen den korrekten Umgang mit den digitalen Endgeräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben. Zusätzlich werden wir bei Bedarf für diejenigen Eltern weitere Infos anbieten, die gerne selbst Knowhow in diesem Bereich erlernen möchten. Gleichwohl möchten wir Sie aber dazu ermuntern, gemäß unseren Empfehlung für Zuhause im regelmäßigen Austausch mit Ihren Kindern zum Thema Mediennutzung zu sein und Dinge kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Bei Problemen stehen wir und das Meko-Tandem gerne mit Rat und Tat zur Seite. |
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Unser iPad, der Stift, die Tastatur oder anderes Zubehör ist defekt. An wen muss ich mich wenden? |
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Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen außen vor. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, usw.) Zur Überbrückung, bei Schadfällen nehmen Sie bitte mit uns schnellstmöglich Kontakt auf, damit wir prüfen können, ob die Schule für einige Tage ein Leihgerät zur Verfügung stellen kann. |
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Sollen wir Updates installieren? |
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Updates die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen, können und sollten zu Hause installiert werden. |
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Wie wird mit den iPads im Unterricht gearbeitet? |
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Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:
Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.
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Wie werden die iPads in der Schule aufbewahrt? |
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Grundsätzlich werden die Klassenzimmer der Klassen in den Pausen verschlossen, wenn die Klasse nicht im Klassenzimmer ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach in der Schule über Mietra zu mieten, siehe Punkt "Schließfach mieten" auf unserer Homepage. |
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Wie sichere ich meine Daten, wie erstelle ich ein Backup? |
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Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (BYCS). |
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Werden die Geräte „überwacht“ oder die Nutzung bestimmter Apps unterbunden? Gibt es eine Trennung zwischen schulischer und privater Nutzung? |
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Während der Unterrichtszeit werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien, Gaming u.a.) eingeschränkt sind. Die Lehrkräfte können während des Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen oder die Gerätenutzung sperren (apple classroom). |
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JAMF - Werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten? |
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Unsere Partnerfirma ACS in Ottobrunn, administriert das MDM (Mobile Device Management) der Therese-Giehse-Realschule mithilfe der Software Jamf in unserem Auftrag. Schulseits werden nur Vorname, Nachname und Klasse an die Firma ACS übermittelt. Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu. Bei der Nutzung von Jamf-Parent wird zudem die Weitergabe einer Mailadresse eines Erziehungsberechtigten benötigt. |
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Gibt es eine finanzielle Förderung? |
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Für den Kauf der Geräte erhalten Sie im Rahmen des Projektes "Digitale Schule der Zukunft" ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von maximal 350 € nach erfolgreicher Antragsstellung. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?
Die Beantragung der Förderung wird in einem Online-Verfahren voraussichtlich ab September/Oktober 2024 möglich sein. Wir teilen Ihnen hier die genaue Vorgehensweise über den Schulmanager mit, sobald uns die entsprechenden Details dazu vorliegen. |
Kann man Förderungen nach dem SGB geltend machen? | Sie können für den Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Förderbetrag eine zusätzliche Fördermöglichkeiten für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II und § 30 Absatz 10 SGB XII beantragen. Hierzu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung des Einzelfalls auf Anfrage bei der Schule. | |
Darf die Rechnung für das iPad auch auf den Arbeitgeber ausgestellt werden, bzw. besteht die Möglichkeit das Gerät über einen Arbeitsplatz Shop zu beziehen um beispielsweise Überstunden auszuzahlen? | Eine Beschaffung über den Arbeitgeber oder einen Art Arbeitsplatz-Shop ist nicht möglich. Die Förderrichtlinie zur „Digitalen Schule der Zukunft“ sieht eine Förderung grundsätzlich nur bei Beschaffung der mobilen Endgeräte im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vor. |